So werden Mieteinnahmen besteuert
Eine Privatperson, die Wohnraum zum Wohnen vermietet, zahlt 5 % der Miete als Einkommensteuer, ohne Abzüge. Das gilt unabhängig davon, ob der Mieter eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation ist.
Bei jeder anderen Nutzung — Büro, Laden, Lager — oder wenn Sie Ihre Ausgaben abziehen möchten, gilt der Standardsatz von 20 % der Miete abzüglich Ausgaben.
Beispiele
- Eine Wohnung für 1.500 ₾ im Monat, das ganze Jahr: 18.000 ₾ Miete, 5 % = 900 ₾ Steuer, es bleiben 1.425 ₾ im Monat.
- Dieselbe Wohnung sechs Monate lang, mit 3.000 ₾ Ausgaben: 9.000 ₾ Miete, 5 % = 450 ₾. Mit Abzug der Ausgaben wären es 20 % × 6.000 = 1.200 ₾, der 5-%-Satz ist also günstiger.
- Ein Büro für 2.000 ₾ im Monat mit 4.000 ₾ Jahresausgaben: 20 % × (24.000 − 4.000) = 4.000 ₾.
Registrierung und Unternehmen als Mieter
Für den 5-%-Satz sollten Vermieter beim Finanzdienst die Eintragung ins Vermieterregister beantragen. Ist der Mieter ein Unternehmen, behält es die Steuer bei Zahlung der Miete an der Quelle ein — zu 5 % nur, wenn Ihre Daten im Register stehen, sonst zu 20 %. Bei Vermietung an eine Privatperson erklären Sie die Miete selbst bis zum 1. April des Folgejahres.